Gegenstand des Vertrages
Bei "xw-browse" handelt es sich um Standardsoftware (nicht um Individualsoftware),
die durch Kauf dem Lizenznehmer zeitlich unbefristet zur
nicht exklusiven Nutzung gegen Einmalvergütung überlassen wird.
Lizenznehmer haben keinen Anspruch auf kostenfreien Support. "xw-browse" wird als Testversion (ausschließlich für Testzwecke!) in
komprimierter Form für interessierte Kunden
kostenfrei bereitgestellt, damit diese prüfen können, ob das Produkt
und dessen Dokumentation für ihre Zwecke geeignet sind.
Die Dokumentation ist vollständig auf der Website von SSP verfügbar.
Lizenznehmer erhalten zusätzlich auch den nicht komprimierten Quelltext von "xw-browse" .
Die Software wird ausschließlich über die Website von SSP vertrieben
und nach erfolgter vollständiger Bezahlung dem Lizenznehmer per Download zur
Verfügung gestellt.
Rechte und Pflichten des Lizenznehmers
Ein Weiterverkauf von "xw-browse" als isoliertes Produkt ist nicht gestattet.
Die Lizenz ist nicht pro Entwickler personalisiert, es müssen lediglich
ausreichend viele Lizenzen für die nutzenden Entwickler erworben werden.
Wird "xw-browse" den Entwicklern indirekt als eine vom Lizenznehmer erstellte Komponente
zur Verfügung gestellt (z.B. in Gestalt eines "Wrappers"), gelten diese
Bedingungen auch für diese Komponente.
Ansonsten darf der Lizenznehmer "xw-browse" in seinen eigenen Produkten frei verwenden, weitere Gebühren fallen
hierbei nicht an. Allerdings darf der unkomprimierte Quelltext von "xw-browse" hierbei den Anwendern dieser Produkte nicht zugänglich gemacht werden.
Akzeptierte Lizenznehmer
SSP bietet "xw-browse" zur Zeit ausschließlich Unternehmen und Institutionen/Organisationen
aus der Europäischen Union an. Kunden außerhalb
Deutschlands müssen durch die Angabe ihrer Umsatzsteuer-ID nachweisen,
dass sie keine Privatpersonen sind. SSP überprüft die ggf. angegebene
Umsatzsteuer-ID bei allen eingehenden Bestellungen.
Quellensteuer
Sofern für einen Kunden außerhalb Deutschlands eine gesetzliche Pflicht
zu einer entsprechenden Quellenbesteuerung eintreten sollte, ist der
Kunde jedoch verpflichtet, die Zahlungen so um "Zusätzliche Beträge"
aufzustocken, dass nach Abzug/Einbehalt die ursprünglich vorgesehenen
Zahlungen erfolgen können (sogenannter "Gross-up").
Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet SSP nicht für Schäden jedweder Art (explizit oder
implizit), die durch Verwendung von "xw-browse" bei Anwendern oder deren Kunden entstehen könnten
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte und Folgeschäden bzw.
Folgeverluste, Schadenersatzverpflichtungen oder zufällige Verluste oder Schäden,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust von Gewinnen, Daten, anderen
immateriellen Werten, den Kosten der Beschaffung von Ersatzgütern bzw. -leistungen),
auch wenn SSP auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
worden sein sollte. Eine etwaige Haftung ist maximal auf die Höhe des Kaufpreises
beschränkt. Durch die kostenfreie Bereitstellung von "xw-browse" für Testzwecke bietet SSP interessierten Kunden die Möglichkeit, das Produkt
vor einem Kauf ausreichend zu testen, um zu entscheiden, ob es
ihren Anforderungen vollständig genügt und ob etwaige Unzulänglichkeiten akzeptiert
werden können.
Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der genannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder unwirksam werden, so soll die Wirksamkeit der Lizenzbestimmungen im Übrigen dadurch
nicht berührt sein. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Lizenzbestimmungen
eine Regelungslücke enthalten. Der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer kann anstelle der
unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke die Vereinbarung einer Bestimmung
verlangen, die den Absichten von Lizenzgeber und Lizenznehmer, so wie sie aus der Gesamtheit
der Lizenzbestimmungen hervorgehen, am besten entspricht.
Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, treten anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen
ist, soweit zulässig, Bamberg, Deutschland.