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xw-browse: Lizenzbedingungen

Im Folgenden werden die Bedingungen beschrieben, unter denen der Lizenzgeber Sandig Software Productions GmbH ("SSP") das Softwareprodukt "xw-browse" ( Javascript read-only Grid-Control ) für den Lizenznehmer lizensiert. Beim Bestellen des Produkts über die Website von SSP müssen diese Bedingungen durch den Lizenznehmer durch aktives Setzen eines entsprechenden Hakens ("Checkbox") verbindlich akzeptiert werden.

 
Gegenstand des Vertrages

Bei "xw-browse" handelt es sich um Standardsoftware (nicht um Individualsoftware), die durch Kauf dem Lizenznehmer zeitlich unbefristet zur nicht exklusiven Nutzung gegen Einmalvergütung überlassen wird.

Lizenznehmer haben keinen Anspruch auf kostenfreien Support. "xw-browse" wird als Testversion (ausschließlich für Testzwecke!) in komprimierter Form für interessierte Kunden kostenfrei bereitgestellt, damit diese prüfen können, ob das Produkt und dessen Dokumentation für ihre Zwecke geeignet sind. Die Dokumentation ist vollständig auf der Website von SSP verfügbar.

Lizenznehmer erhalten zusätzlich auch den nicht komprimierten Quelltext von "xw-browse" .

Die Software wird ausschließlich über die Website von SSP vertrieben und nach erfolgter vollständiger Bezahlung dem Lizenznehmer per Download zur Verfügung gestellt.

 
Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Ein Weiterverkauf von "xw-browse" als isoliertes Produkt ist nicht gestattet. Die Lizenz ist nicht pro Entwickler personalisiert, es müssen lediglich ausreichend viele Lizenzen für die nutzenden Entwickler erworben werden. Wird "xw-browse" den Entwicklern indirekt als eine vom Lizenznehmer erstellte Komponente zur Verfügung gestellt (z.B. in Gestalt eines "Wrappers"), gelten diese Bedingungen auch für diese Komponente.

Ansonsten darf der Lizenznehmer "xw-browse" in seinen eigenen Produkten frei verwenden, weitere Gebühren fallen hierbei nicht an. Allerdings darf der unkomprimierte Quelltext von "xw-browse" hierbei den Anwendern dieser Produkte nicht zugänglich gemacht werden.

 
Akzeptierte Lizenznehmer

SSP bietet "xw-browse" zur Zeit ausschließlich Unternehmen und Institutionen/Organisationen aus der Europäischen Union an. Kunden außerhalb Deutschlands müssen durch die Angabe ihrer Umsatzsteuer-ID nachweisen, dass sie keine Privatpersonen sind. SSP überprüft die ggf. angegebene Umsatzsteuer-ID bei allen eingehenden Bestellungen.

 
Quellensteuer

Sofern für einen Kunden außerhalb Deutschlands eine gesetzliche Pflicht zu einer entsprechenden Quellenbesteuerung eintreten sollte, ist der Kunde jedoch verpflichtet, die Zahlungen so um "Zusätzliche Beträge" aufzustocken, dass nach Abzug/Einbehalt die ursprünglich vorgesehenen Zahlungen erfolgen können (sogenannter "Gross-up").

 
Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet SSP nicht für Schäden jedweder Art (explizit oder implizit), die durch Verwendung von "xw-browse" bei Anwendern oder deren Kunden entstehen könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte und Folgeschäden bzw. Folgeverluste, Schadenersatzverpflichtungen oder zufällige Verluste oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust von Gewinnen, Daten, anderen immateriellen Werten, den Kosten der Beschaffung von Ersatzgütern bzw. -leistungen), auch wenn SSP auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sein sollte. Eine etwaige Haftung ist maximal auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Durch die kostenfreie Bereitstellung von "xw-browse" für Testzwecke bietet SSP interessierten Kunden die Möglichkeit, das Produkt vor einem Kauf ausreichend zu testen, um zu entscheiden, ob es ihren Anforderungen vollständig genügt und ob etwaige Unzulänglichkeiten akzeptiert werden können.

 
Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere der genannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll die Wirksamkeit der Lizenzbestimmungen im Übrigen dadurch nicht berührt sein. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Lizenzbestimmungen eine Regelungslücke enthalten. Der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer kann anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke die Vereinbarung einer Bestimmung verlangen, die den Absichten von Lizenzgeber und Lizenznehmer, so wie sie aus der Gesamtheit der Lizenzbestimmungen hervorgehen, am besten entspricht. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, treten anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ist, soweit zulässig, Bamberg, Deutschland.